Reputationsmanagement: Amoklauf im Internet – triviale Gründe können Cybermobbing-Attacken durch Stalker gegen Unternehmen auslösen
Die Meinungsfreiheit ist ein schützenswertes Gut. Niemand soll Angst vor Repressalien haben müssen, wenn er sich in Internetforen kritisch äußert. Aber was ist, wenn die Anonymität im Internet für Rufmordkampagnen missbraucht wird? Was ist, wenn Unternehmen erpresst werden sollen? Und was ist, wenn man einem unberechenbaren Psychopathen ausgeliefert ist? Wie soll man richtig reagieren?
Schnell kann man seine gute Reputation in wenigen Stunden im Internet verlieren
Die Motive für rufschädigende Beiträge im Internet können vielfältig sein. Aber eins ist gewiss, man findet sie in Suchmaschinen wie Google schnell unter dem eigenen Firmennamen, wenn man nicht entgegensteuert. Ist man auf den guten Ruf angewiesen, muss man entweder seine Aktivitäten im Internet zuweilen deutlich erhöhen oder man muss sich mit dem Urheber der rufschädigenden Äußerungen auseinandersetzen. Zunächst stellt sich bei anonymen Beiträgen das Problem der Identifizierung des Urhebers. Wenn Sie nicht wissen, mit wem Sie es zu tun haben, können Sie mit dem Internetstalker nicht unmittelbar kommunizieren. Man kann zwar an die Provider schreiben, aber die meisten im Ausland ansässigen Hostprovider antworten noch nicht einmal oder berufen sich auf ausländisches Recht. Hier bleibt dann meist nur der Weg der virtuellen Gegenmaßnahmen. Sie stellen viele eigene Inhalte ins Internet, um die Internetseiten mit weniger gesonnenen Inhalten zu verdrängen.
Welche Motivation hat der Urheber für seine Äußerungen im Internet?
Ist Ihnen jedoch die Person, die für anonyme Beiträge im Internet verantwortlich ist, bekannt, dann gibt es verschiedene Lösungsansätze. Hier kommt es entscheidend auf die „Vorgeschichte“ und die Person an:
- unzufriedener Kunde
- neidischer Mitbewerber
- entlassener Mitarbeiter
- ehemaliger Vertragspartner
- Erpresser
- Eifersucht / Hass
Kritische Beiträge von Kunden im Internet sind meistens kein Stalking, sondern Anlass den Service zu verbessern
Handelt es sich bei den Urheber eines kritischen Beitrag im Internet um einen unzufriedenen Kunden, dann versuchen Sie selbst oder durch qualifiziertes Personal die Ursache seines Zorns zu ergründen. Nichts erbost zahlende Kunden mehr als eine „Servicewüste“ oder Werbeversprechen, die nicht eingehalten werden. Stellt sich die Kritik als berechtigt heraus, danken Sie dem Kunden, lösen sein Problem und optimieren Ihr Angebot. Schließlich wollen Sie ein serviceorientiertes Unternehmen sein und einen erneuten Fauxpas vermeiden. Ist die Kundenkritik jedoch unberechtigt, da der Kunde eine klar formulierte Werbung nicht richtig verstanden hat, können Sie Pro und Contra abwägen und gegebenenfalls ein Kulanzangebot unterbreiten.
Falsche “Kundenbewertung” auf Bewertungsportalen durch Mitbewerber sind wettbewerbswidrig
Stellt sich die vermeintliche Kundenkritik als eine Aktion eines neidischen Mitbewerbers heraus, sollten Sie je nach Intensität alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ausschöpfen. Ein solches Verhalten eines Mitbewerbers kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht nur zivilrechtlich, sondern sogar strafrechtlich verfolgt werden. Das Problem bei Bewertungsplattformen ist jedoch die Anonymität. Haben Sie hundertprozentige Gewissheit über den Urheber, dann sensibilisieren Sie diesen ruhig mit der Frage, ob es denn für sein eigenes Geschäft zuträglich wäre, wenn er sich selbst nur noch kritischen Beiträgen seiner angeblichen Kunden oder Vertragspartner bei Google ausgesetzt sehen würde.
Fordern Sie Ihre Arbeitnehmer zu Verbesserungsvorschlägen auf
Das Herz eines Unternehmens ist das Personal. Sie können das beste Angebot auf dem Markt haben. Wenn Ihre Verkäufer oder Mitarbeiter grottenschlecht oder einfach nur unmotiviert sind, können Sie durchaus weit weniger Umsätze haben als Ihr Mitbewerber mit schlechten Produkten, aber hochmotivierten Verkäufern. Wenn Ihre Mitarbeiter aber nicht nur unmotiviert sind, sondern wegen Frust im Betrieb auch „innerlich“ gekündigt haben, dann besteht die Gefahr des visuellen Frustabbaus. Hinter geschäftsschädigenden Rufmordkampagnen stecken neben entlassenen Angestellten nicht selten frustrierte Mitarbeiter, die Sie täglich anlächeln. Binden Sie Ihr Personal, motivieren Sie es zu Verbesserungsvorschlägen. Stellen Sie ein gutes Betriebsklima sicher. Arbeitnehmer sollen nicht das Gefühl bekommen, sie könnten sich nur kritisch äußern, wenn es anonym über das Internet geschieht.
Psychopathen sind zu Internetkrieg fähig
Man kann versuchen das Betriebsklima zu optimieren. Dennoch wird es immer wieder jemanden geben, der über eine Personalentscheidung oder aus rein privaten Gründen im Unternehmen unzufrieden sein wird. Hier kommt es dann auf die Psyche der betroffenen Person an. Stimmt die innere Verfassung der Person nicht, können schon Kleinigkeiten zu großen Problemen werden, die in Cybermobbing zum Nachteil des Arbeitgebers münden. Vermeintliche „Privatangelegenheiten“, zum Beispiel eine Agitation im Internet gegen einzelne Kollegen, können sich als eine langfristig geplante Aktion gegen den Arbeitgeber herauskristallisieren.
Ein Geschäftspartner will seine Position in sittenwidriger Weise durch virtuelle Rufschädiung im Internet verbessern
Neben entlassenen und noch aktiven Personal kommen für Internetterror auch Geschäftspartner in Frage. Nicht selten geht es dann um viel Geld und das Stalking im Internet sollen das Stalkingopfer für die Position des Stalkers „gewogen“ machen. Häufig kann man hier durchaus das Wort „Erpressung“ im strafrechtlichem Sinne benutzen.
Eine negative Berichterstattung im Internet soll für eine Erpressung missbraucht werden
Neben den vorgenannten Personen gibt es aber auch die „klassischen“ Erpresser, die zuvor mit ihrem Opfer keinerlei Beziehung hatten. Diese Täter verbreiten im Internet nur wegen der Hoffnung auf eine Geldzahlung geschäftsschädigende Berichte. Diesen Tätern geht es dabei weniger um die Wahrung der Pressefreiheit oder der Meinungsfreiheit, sondern schlichtweg um die Einnahme eines erpressten Geldbetrages.
Der unberechenbare durch irrationale Motive wie Eifersucht oder Hass gesteuerte Täter
Viele rufschädigende Hass-Seiten im Internet gehen auf triviale Gründe zurück. Bei im Internet agierenden Tätern, die vielleicht von krankhafter Eifersucht oder anderen irrationalen Motiven geleitet werden, hat man es mit einem Amoklauf im Internet zu tun. Solche Täter werden Sie mit Vernunft nicht erreichen können. Handeln die Täter dann auch noch anonym, versagt auch das Strafrecht. Wie im wirklichen Leben hilft da meist nur der „finale“ Rettungsschuss auf Internetseiten dieser Art.
Autor: Anatol Wiecki, media.wiecki
Gegenmaßnahmen betreffend Stalking im Internet:
Ja, bitte informieren Sie mich/uns über Ihre Lösungsmöglichkeiten gegen Cybermobbing.
Markenkampagne von Google: Kinowerbung auch bei Youtube: “Gibt es den Mann im Mohnd?”
Will der Internetkonzern Google mit einer neuen Markenkampagne von den Datenschutz-Skandalen, in denen Google verwickelt ist, ablenken? Die führende Suchmaschine war vor allem wegen seiner WLAN-Abhöraktion, die angeblich nicht beabsichtigt gewesen sei, in die Kritik geraten. Seit Mai 2010 präsentiert sich Google über Kinowerbung und bei Youtube mit schönen Werbefilmen, die die Suchmaschine Google mit Harmonie verbinden. Wenn man sich die Werbe-Videos bei Youtube anschaut, könnte man auch an eine Imagekampagne denken. ”Mit den Suchgeschichten möchten wir zeigen, wie Menschen Google nutzen und dadurch auf dieses Wissen zugreifen können. Gleichzeitig veranschaulicht die Kampagne, wie eine Reise durch das Internet und mit Google neue Horizonte eröffnet”, so Barbara Daliri Freyduni, Marketing-Leiterin Google.
Quelle: Youtube / Kindertraum / Google
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