Startseite | Kontakt | Telefon: 01 777 908 908

Artikel-Schlagworte: „Copyright“

Presseberichte einfach kopieren?

Presseberichte über die eigene Firma machen das Unternehmen glaubwürdiger, sofern nicht gerade über eine Insolvenzverschleppung berichtet wird. Insofern tragen Presseberichte zum Absatz bei und fördern daher entscheidend auch das Marketing. Zur Pressearbeit gehört manchmal auch, die bisherigen Presseberichte in angemessener Weise zu präsentieren. Es ist nämlich oft wesentlich einfacher das Interesse einer Redaktion zu gewinnen, wenn schon über die Firma oder eine Person berichtet wurde. Natürlich sollte nicht das betreffende Thema, welches nun neu aufgegriffen werden soll, schon medial ausgeschlachtet worden sein. Denn ein Redakteur will natürlich Neuigkeiten und keine alten Geschichten an die Frau und den Mann bringen. für einen Beitrag in einer größeren Zeitung oder in einer Fernsehsendung ist es aber durchaus von Vorteil, wenn das Subjekt der Berichterstattung schon in den Medien präsent gewesen ist. Dann entsteht nämlich nicht so ein unterschwelliger Eindruck, ein Nobody solle verkauft werden.

Aber beim Umgang mit veröffentlichen Presseberichten muss man auch gewisse Spielregeln beachten, um beispielsweise nicht gleich mit dem Urheberrechtsgesetz in Konflikt zu geraten. So kann die Veröffentlichung eines Zeitungsinterviews auf der eigenen Homepage schon beträchtliche Schadensersatzforderungen auslösen. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung in gedruckter Form. Wer sich nichts dabei denkt und einen Presseartikel einfach „nur“ kopiert und an potentielle Kunden für Reklamezwecke verschickt, kann sich schnell vor Gericht wiederfinden. In solchen Fällen kann sogar das dreifache des normalen Honorars verlangt werden, wie Medienrechtler berichten.

Zumindest kann es zu Abmahnungen durch den Urheber beziehungsweise den Verlag kommen, wenn ungefragt Presseberichte auf einer Internetseite veröffentlicht werden. Sogar strafrechtliche Folgen sind nicht ausgeschlossen, sofern die einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verletzt sein sollten. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es also immer ratsam, sich im Vorfeld die ausdrückliche Genehmigung des Autors oder Rechteinhaber der Presseberichte einzuholen. Zumal ein Anruf oder ein Brief deutlich günstiger ausfallen als der Ärger, der durch eine ungenehmigte Veröffentlichung der Presseberichte entstehen könnte.

Aber das Urheberrecht findet natürlich nicht nur im Internet Anwendung: Wer meint Presseberichte für einen Pressespiegel im Copyshop produzieren zu müssen, der sollte sich ebenfalls rechtlich absichern. Schon mit dem siebten Exemplar eines solchen Pressespiegels kann es Probleme geben, wenn er der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) nicht angezeigt und die vorgesehenen Abgaben nicht gezahlt werden.

Darüber hinaus liefern Ausschnittdienste wie Presse Monitor GmbH (PMG) im Rahmen einer Lizenzvereinbarung digitale Versionen der Presseberichte, die in einem Printmedium der 175 angeschlossenen deutschen Verlage veröffentlicht wurden sind. Wer meint, die am Kiosk oder im Zeitungsladen erworbene Zeitung oder Zeitschrift mal eben so einscannen zu können, um die Presseberichte über die eigene Firma dann als Grafikdatei auf der Webpräsenz des Unternehmens der Internetgemeinde vorstellen zu können, auf den könnten erhebliche Schadensersatzforderungen zu kommen.

Was für Zeitungsberichte gilt, gilt umso mehr für einen Radiobericht und erst recht für einen Fernsehbericht. Es ist nicht nur absolut unzulässig einen Radiobeitrag oder einen TV-Bericht beispielsweise als Videodatei online zur Verfügung zu stellen, schon der Hinweis, es habe einen Beitrag gegeben könnte kritisch werden, nämlich immer dann, wenn das Logo eines Fernsehsenders auf der Homepage integriert wird. Denn nicht nur die Inhalte von Fernsehsendern sind geschützt, sondern auch natürlich die Logos. In Deutschland in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Was man aber immer machen kann, dies dürfte wohl nur in wenigen Ausnahmefällen unzulässig sein, ist den Pressebericht zu verlinken, sofern sie über die Onlineausgabe einer Zeitung abrufbar ist.